Der Namen nach der Hochzeit

Schon vor der Trauung sorgt dieses Thema bei vielen Paaren für Fragen und angeregte Diskussionen. Denn nicht immer ist klar, welcher Name gewählt werden kann, beziehungsweise, welche Optionen bestehen. Vor Jahren war diese Seite der Eheschließung klar geregelt: Die Braut hat automatisch den Nachnamen ihres Gatten angenommen. Dies muss heute nicht mehr der Fall sein, denn das Brautpaar erhält das Recht, den gemeinsamen Nachnamen auszuwählen. Die Neuordnung des Familiennamenrechts hat einige Optionen eröffnet, sorgt aber bei den meisten Paaren auch für Unklarheiten. Sie sollen wissen, dass wir Ihnen auch zu diesem Thema jederzeit gerne behilflich sind. Schließlich soll die Planung und der Ablauf Ihrer Trauung genau Ihren Wünschen und Vorstellungen entsprechen.

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Welche Möglichkeiten haben Sie im Standesamt Köln?

Durch das neue Familiennamenrecht wird im gesamten Bundesgebiet geregelt, welchen Familiennamen Brautpaare gemeinsam auswählen dürfen. Sie sollten zunächst wissen, dass sich mit dieser Neuordnung viele neue Möglichkeiten ergeben, die Sie sicher zu schätzen wissen. Schließlich geht es um Ihre Zukunft als Eheleute, eigenständige Familie und auch den Nachnamen zukünftiger oder bereits vorhandener Kinder. Sie beide müssen mit dem gewählten Nachnamen zufrieden sein und sich damit identifizieren können – nur dann ist dieser auch auf Dauer gut gewählt. Doch welche Optionen haben Sie im Standesamt Köln?

Sie als Brautpaar können sich für den Geburtsnamen der Frau oder des Mannes entscheiden. Doppelnamen sind nur dann möglich, wenn einer der beiden Partner bereits von Geburt an einen solchen Familiennamen führt. Auch Nachnamen aus früherer Ehe können als Familienname übernommen werden, sofern sich beide Partner dafür entscheiden. Als Ehenamen kommen doppelte Nachnamen aus den Geburtsnamen beider Eheleute ansonsten nicht in Frage.

Sie können sich nicht entscheiden?

Gerade weil es sich hierbei um eine sehr gewichtige Entscheidung für Ihre Zukunft handelt, ist es völlig normal, wenn Sie sich nicht sofort entscheiden können oder uneinig sind. Daher ist es auch möglich, nach Ihrer Trauung Ihren ursprünglichen Namen weiterzuführen. Sie sind nach der Trauung verheiratet, behalten aber Ihren eigenen Nachnamen, falls dies gewünscht ist. Sollten Sie sich in der Zukunft wünschen, doch den Namen des Partners als Familiennamen zu führen, können Sie diesen jederzeit in Ihrem Standesamt Köln ändern lassen. Hierfür wird Ihnen keine bestimmte Zeitspanne vorgegeben. Sie können sich also alles in Ruhe überlegen – trotz nahendem Trauungstermin.

Wer darf einen Doppelnamen tragen?

Wie bereits erwähnt, dürfen Eheleute keinen gemeinsamen Familiennamen aus beiden Nachnamen erzeugen. Nur derjenige Partner, der seinen Nachnamen nicht als Ehenamen weiterführt, ist dazu berechtigt, aus beiden Namen einen Doppelnamen zu machen. Dieser Vorgang ist auch nach der Trauung unbefristet möglich und kann bei Bedarf jederzeit wieder aufgehoben werden.

Wenden Sie sich bei Fragen an Ihr Standesamt Köln

Wir helfen Ihnen bei Fragen zur Namenserklärung selbstverständlich gerne weiter und zeigen Ihnen überdies, welche Unterlagen Sie bei dem Wunsch nach Änderung mitbringen sollten. Offene Fragen können Sie zu jeder Zeit mit den Mitarbeitern des Standesamt Köln klären, um für Ihren Trauungstermin bestens vorbereitet zu sein. Auf diese Weise läuft an dem romantischsten Tag Ihres gemeinsamen Lebens alles auf Anhieb glatt und Sie wissen, was zu tun ist.